Gelehrtengesellschaft

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Eine Gelehrtengesellschaft ist ein Zusammenschluss wissenschaftlich gebildeter Personen zur Förderung mehrerer akademischer Disziplinen oder mehrerer Klassen von akademischen Disziplinen.

Die Mitgliedschaft kann entweder von jedem erworben werden, bestimmte Qualifikationen voraussetzen oder – wie es bei einigen der ältesten Gelehrtengesellschaften der Fall ist – als Auszeichnung verliehen werden. Letzteres praktizieren beispielsweise die italienische Accademia dei Lincei (gegründet 1603), die deutsche Leopoldina (gegründet 1652), die in London ansässige Royal Society (gegründet 1660) sowie die französischen Akademien, die unter der Dachorganisation Institut de France zusammengeschlossen sind, wie die Académie française (gegründet 1634) und die Académie des sciences (gegründet 1666).

Aufgaben und Tätigkeiten

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Die Aufgaben der Gesellschaften reichen von eng abgegrenzten Schwerpunkten, z. B. bestimmten Personen, Sprachen, Städten, hin bis zur Förderung der Wissenschaft insgesamt. Gelehrte Gesellschaften bestehen regional, national und international. Die Forschungsergebnisse werden publiziert, teilweise finden auch Vorlesungen, Ausstellungen und Konferenzen statt. Die Mehrzahl der Gesellschaften unterhält eigene Forschungseinrichtungen und Bibliotheken, vergibt Fördermittel und verleiht Auszeichnungen.

Nach dem Vorbild der 1583 in Italien gegründeten Accademia della Crusca entstanden Akademien und spezielle Gesellschaften wie historische Vereine, geographische und ethnographischen Gesellschaften, Altertumsvereine, Naturforschenden Vereine etc.

Russisches Kaiserreich

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1864 standen 28 Gelehrte Gesellschaften unter Aufsicht des Ministeriums der Volksaufklärung,[1] darunter

Gesellschaften:

Einzelnachweise

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  1. Beiträge Zur Geschichte und Statistik der Gelehrten- und Schulanstalten des Kaiserlich Russischen Ministeriums der Volksaufklärung; S. 59 ff, [1]